![]() Klingenschutz
专利摘要:
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schutz einer Klinge eines Messers, einer Schere oder dergleichen, bestehend aus zwei einstückig miteinander ausgebildeten im wesentlichen kongruenten Teilflächen (3, 4), von denen wenigstens eine an einer Oberfläche im wesentlichen vollflächig mit einem Klebstoff versehen ist und welche die Klinge zwischen sich aufnehmend miteinander verklebbar sind, wobei die beiden Teilflächen entlang einer mit einer Perforation versehenen Faltkante verbunden sind und wenigstens eine der Teilflächen einen aus dem Kongruenzbereich herausstehenden Überstand aufweist. Um eine Vorrichtung zum Schutz einer Klinge eines Messers, einer Schere oder dergleichen zu schaffen, die mit geringem Aufwand an Material und mit geringem Fertigungsaufwand erstellbar ist, die unverlierbar ist, einen wirksamen Schutz sowohl für die Klinge als auch für Personen darstellt, gleichzeitig als Informationsträger in Form eines Etiketts verwendbar ist und darüber hinaus eine weitestgehende Betrachtung und Prüfung des Produktes zuläßt und ferner eine einfache Handhabung durch den Bediener ermöglicht und die insbesondere bei gleichzeitig zuverlässiger Sicherung der Klinge im Bedarfsfall leicht und rückstandsfrei von der Klinge entfernt werden kann, wird mit der Erfindung vorgeschlagen, daß der Klebstoff ein auf der Basis von Acryl gebildeter Klebstoff ist und daß die Teilflächen aus Folie gebildet sind und aus Polypropylen bestehen. 公开号:DE102004024902A1 申请号:DE200410024902 申请日:2004-05-19 公开日:2004-12-30 发明作者:Peter Balsiger-Schilter;Carl Elsener-Zehnder 申请人:Victorinox AG; IPC主号:B26B29-02
专利说明:
[0001] Dievorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schutz einerKlinge eines Messers, einer Schere oder dergleichen, bestehend auszwei einstöckigmiteinander ausgebildeten im wesentlichen kongruenten Teilflächen, vondenen wenigstens eine an einer Oberfläche im wesentlichen vollflächig miteinem Klebstoff versehen ist und welche die Klinge zwischen sichaufnehmend miteinander verklebbar sind, wobei die beiden Teilflächen entlangeiner mit einer Perforation versehenen Faltkante miteinander verbundensind und wenigstens eine der Teilflächen einen aus dem Kongruenzbereichherausstehenden Überstandaufweist. [0002] ZwischenHerstellung und Verkauf entsprechender Produkte ist einerseits dieKlinge vor Bruch, Verschmutzung und dergleichen sowie andererseits dasTransport- bzw. Verkaufspersonal oder Käufer usw. vor der Klingenschneidezu schützen.Somit besteht ein Bedarf an einer Verpackung zumindest für die Klingefür denZeitraum zwischen Herstellung und Benutzung. Darüber hinaus muß das Produktin üblicherWeise mit Informationen versehen, beschriftet und ausgezeichnetwerden. [0003] ImStand der Technik ist es bekannt, sogenannte Messerscheiden ausunterschiedlichen Materialien zu verwenden. Dabei werden Kunststoffhüllen, aberauch Papierhüllenund dergleichen verwendet. Diese bilden üblicherweise die Klingenkonturnach und haben meist sehr einseitige Schutzeigenschaften. So schützt einePapierhülleoder eine Scheide aus weichem Kunststoff zwar Personen vor der Schneide,nicht jedoch eine Klinge vor Bruch. Darüber hinaus kann die Klingezu Betrachtungszwecken leicht aus der Scheide entnommen werden,so daß sieselbst und der Betrachter wieder gefährdet sind. Auch sind entsprechendeScheiden leicht verlierbar. [0004] Ausder EP 0 819 618 A1 isteine Verpackung fürMesser und dergleichen bekannt, welche die Schneide schützend umfaßt und denGriff zum Anfassen frei läßt, wobeieine vordere und eine selbstklebende hintere Folie, beidseitig dieSchneide überlappendabdecken und die überlappendenBereiche der Folie aufeinander verklebt sind. Die dem Griff desMessers zugewandten Forienenden weisen einen Anfasser zum Aufreißen derVerpackung auf. Durch die Anordnung des Anfassers am Ende der Klinge,beziehungsweise am Übergangzum Griff, ist dieser Teil der Klinge, der eine häufig auftretende Bruchstelledarstellt, nicht vollumfänglichstabilisiert und somit nicht wirksam geschützt. [0005] Desweiterensind insbesondere im Selbstbedienungsbereich blisterähnlicheVerpackungen bekannt, bei welchen die Messer, Scheren und dergleicheninsgesamt mit Schweißfolieauf einen Träger aufgeschweißt werden.Diese Verpackungen sind üblicherweisesehr unansehnlich, sperrig und stellen einen erhöhten Materialaufwand dar. [0006] Einegattungsgemäße Vorrichtungzum Schutz einer Klinge, eines Messers, einer Schere oder dergleichenist aus der EP 1 059 242 bekannt. Diehier beschriebene Vorrichtung hat sich im alltäglichen Praxiseinsatz zwarbewährt,doch besteht nach wie vor ein Bedarf einer weiterverbesserten Schutzvorrichtunginsbesondere mit Blick auf eine vereinfachte Handhabung derselben. [0007] Ausgehendvom vorbekannten Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindungdie Aufgabe zugrunde, einen Klingenschutz bereitzustellen, welchermit geringem Aufwand an Material und mit geringem Fertigungsaufwanderstellbar ist, welcher unverlierbar ist, einen wirksamen Schutzsowohl fürdie Klinge als auch fürPersonen darstellt, gleichzeitig als Informationsträger in Formeines Etiketts verwendbar ist und darüber hinaus eine weitestgehendeBetrachtung und Prüfungdes Produktes zuläßt. Fernerist es Aufgabe der Erfindung, eine Schutzvorrichtung bereitzustellen,die eine einfache Handhabung durch den Bediener ermöglicht und dieinsbesondere bei gleichzeitig zuverlässiger Sicherung der Klingeim Bedarfsfall leicht und rückstandsfreivon der Klinge entfernt werden kann. [0008] Zurtechnischen Lösungder Aufgabe wird mit der Erfindung vorgeschlagen, daß der Klebstoff einauf Basis von Acryl gebildeter Klebstoff ist und daß die Teilflächen ausFolie gebildet sind und aus Polypropylen bestehen. [0009] Gemäß der Erfindungwerden zwei einstückigmiteinander ausgebildete im wesentlichen kongruente Teilflächen gebildet,von denen wenigstens eine an ihrer Oberfläche mit Klebstoff versehenist. Beide Teilflächenwerden die Klinge zwischen sich aufnehmend miteinander verklebt.Da die mit Klebstoff versehene Oberfläche im wesentlichen vollflächig klebendist, kleben zum einen die zwei Teilflächen aneinander, zum anderenklebt die Folie auch an der entsprechenden Klingenoberfläche. Somitist der Klingenschutz bis zur vollständigen Entfernung unverlierbaran der Klinge angeordnet. Im wesentlichen vollflächig mit Klebstoff versehenbedeutet, daß zumindestdie überdie Klinge hinausstehenden Teilflächenbereiche miteinander verklebbarsind und wenigstens an einer Stelle eine Verklebung der Teilfläche mitder Klinge erfolgen kann. Die Teilflächen haben eine Kontur, diewenigstens in Teilbereichen größer istals die Klingenkontur. Insbesondere soll die Klinge entlang derSchneide durch überstehendeund miteinander verklebte Teilflächenabgedeckt sein. [0010] Erfindungsgemäß ist vorgesehen,daß der Klebstoffein auf Basis von Acryl gebildeter Klebstoff ist. Dies ist nichtnur aus ökologischenGründenvon Vorteil, auch wird hierdurch eine leichte Handhabung der Schutzvorrichtungerzielt, denn könnendie verklebten Teilflächenvom Benutzer rückstandsfreiauf einfache Weise von der Klinge des Messers, der Schere oder dergleichenabgezogen werden. Gleichwohl bewirkt die Verwendung eines Acrylklebstoffes einederartige Verbindung zwischen Klingenschutz einerseits und Klingeandererseits, daß eineunbeabsichtigte Entfernung des Klingenschutzes, beispielsweise durchTransport oder dergleichen in wirkungsvoller Weise unterbunden ist.Zudem ist auf Basis von Acryl gebildeter Klebstoff wasserlöslich, sodaß für den Fall,daß sichin unbeabsichtigter Weise Klebstoffrückstände auf der Klinge bilden sollten,diese entfernt werden können,ohne daß eshierdurch zu insbesondere visuellen Beeinträchtigungen der Klinge käme. Auchist die Verwendung eines Acrylklebstoffes mit Blick auf eine automatisierteVerpackung der zu schützendenKlingen von Vorteil, denn lassen sich die hierzu benötigten Maschinenmit vergleichsweise geringem Aufwand warten und pflegen. Insbesondereetwaige Klebstoffrückstände lassensich aufgrund der Wasserlöslichkeitauf einfache Weise entfernen. [0011] Erfindungsgemäß ist desweiteren vorgesehen, daß dieTeilflächendes Klingenschutzes aus Folie gebildet sind und aus Polypropylenbestehen. Die Verwendung einer aus Polypropylen bestehenden Folieist dabei insofern von Vorteil, als daß hierdurch sowohl eine herstellerseitigeals auch eine benutzerseitige einfache Handhabung gewährleistetist, denn könnenaus Polypropylen bestehende Folien verzugsfrei und positionsgenauverarbeitet werden, zudem erlauben sie aufgrund ihrer Reißfestigkeiteinen sicheren Schutz der Klinge. Bedingt durch ihre Reißfestigkeitist zudem gewährleistet,daß sievom Benutzer endseitig ergriffen und von der Klinge abgezogen werdenkann, ohne daß hierbeidie Gefahr des Einreißensbestünde.Die Verwendung von aus Polypropylen bestehender Folie ist insoweitbenutzerfreundlich und erlaubt bei einem gleichzeitig sicheren Schutzder Klinge eine bedarfsgerecht einfache Handhabung. Zudem erlaubteine zumindest teilweise durchsichtig ausgebildete Folie einen ungehindertenBlick auf die von der Folie geschützte Klinge, so daß eine zumindestvisuelle Qualitätsüberprüfung derKlinge auch bei nicht entferntem Klingenschutz möglich ist, was insbesonderemit Bezug auf Kundenverkaufsgespräche von Vorteil ist. Aus Polypropylenbestehende Folie läßt sichdarüberhinaus mit herkömmlichenDruckverfahren bedrucken, so daß Verbraucherinformationendirekt auf den Klingenschutz aufgebracht sein können. Mögliche Informationen in diesemZusammenhang sind Herstellerangaben, Qualitätsmerkmale, Preisinformationen,Barcodeidentifizierung und dergleichen mehr. [0012] Gemäß einemweiteren Merkmal der Erfindung hat wenigstens eine der Teilflächen einenaus dem Kongruenzbereich herausstehenden Überstand. Dieser kann als Handhabezum Abziehen des Klingenschutzes von der Klinge dienen, da der Überstandleicht ergreifbar ist. Fürein Entfernen des Klingenschutzes ist es verbraucherseitig mithinlediglich erforderlich, den Überstanddes Klingenschutzes zu ergreifen und in einer zur Schneide der Klingehin gerichteten Abwärtsbewegungnach unten zu ziehen, infolgedessen der Klingenschutz von der Klingeabgezogen wird. Eine verbraucherseitig einfache Handhabung wirdso gewährleistet. [0013] Gemäß einemweiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß der Überstandklebstoffrei ausgebildet ist. Unbeabsichtigte Verklebungen des Überstandeskönnenso unterbunden werden, so daß invorteilhafter Weise in jedem Fall sichergestellt ist, daß der Überstandfür einebenutzerseitige Verwendung bedarfsgerecht zur Verfügung steht.Zudem vermittelt die klebstoffreie Ausbildung des Überstandesdie vom Verbraucher gefühlsmäßig wahrnehmbarehohe Qualitätdes erfindungsgemäßen Klingenschutzes. [0014] Vorteilhafterweisesind die Teilflächenim wesentlichen rechteckig, wobei aus gestaltungstechnischen Gründen dieKanten gerundet sein können. Zudemwird mit der Erfindung vorgeschlagen, daß wenigstens eine der Teilflächen ihrerseitsin Flächensegmenteaufgeteilt ist. Dies kann beispielsweise durch Anordnung einer Perforierungerfolgen. Dadurch wird es ermöglicht,ein vollständigesleichtes Abziehen des gesamten Klingenschutzes zu verhindern. Zumeinen wird dadurch der Schutz besser gewährleistet, zum anderen wirdauch die Klinge vor mutwilligen Manipulationen geschützt. Auchkann der Klingenschutz zur Vertriebssicherung mitverwendet werden. [0015] DerKlingenschutz kann alternativ auch aus einer Kombination aus Folieund Papier gebildet sein. Wenigstens eine der Teilflächen istjedoch eine Klebefolie. Besonders vorteilhaft ist es, wenn beideTeilflächenaus einem rechteckigen Stückeiner Klebefolie einstückigmiteinander zusammenhängendausgebildet sind. Die Klebefolie muß nurmehr um die Klinge gefaltetund verklebt werden. Eine der Teilflächen ist vorzugsweise vollständig oderwenigstens teilweise durchsichtig ausgebildet. Wenigstens eine derTeilflächenist als Informationsträgerausgestaltet, d. h. eingefärbt,bedruckt oder hinterlegt. Informationen können Produktinformationen,Herstellerinformationen, Preisinformationen und dergleichen sein. [0016] Wiebereits ausgeführt,wird als Klebstoff ein vorzugsweise leicht lösbarer Haftkleber auf Acryl-Basisverwendet, der auch sonstigen Randbedingungen entsprechend ausgewählt ist,also beispielsweise lebensmittelecht und dergleichen. Die Haftungseigenschaftenmüsseneinerseits einen sicheren Halt des Klingenschutzes an der Klingeund zwischen den Teilflächengewährleisten,andererseits ein leichtes Abziehen des Klingenschutzes von der Klingeermöglichen. [0017] Mitder Erfindung wird ein einfach herstellbarer und wirksamer Klingenschutzbereitgestellt. Es kann sich beispielsweise um einen Klingenschutzin Etikettform handeln, welcher mit an sich bekannten Mitteln alsendlos bedruckbarer Formularsatz erstellen läßt. Solche aus Klebefolie bestehendenEtiketten könnenmit den entsprechenden Informationen bedruckt werden und maschinellean fertiggestellten Klingen aufgebracht werden. Die Klinge ist selbstgegen Bruch und Verschmutzung geschützt, zugleich ist die Schneideabgedeckt und somit sind Personen gegen unbeabsichtigte Schnittegeschützt.Durch die Wahl eines durchsichtigen Teilflächenbereiches läßt sichdie Klinge jedoch vollständigbetrachten, und der Klingenschutz läßt sich leicht entfernen ohnedabei leicht verlierbar zu sein. [0018] Gemäß einemweiteren Merkmal der Erfindung enthält der Klebstoff zumindestbezüglicheiner TeilflächeFarbpigmente. Diese Farbpigmente dienen dazu, einen Kontrast zuauf den Klingenschutz aufgebrachten Informationen zu schaffen, sodaß diese vomVerbraucher besser wahrgenommen werden können. Vorgesehen sein können insbesondereweißeund/oder silberne Farbpigmente, doch versteht es sich von selbst,daß auchalle anderen Farbgebungen je nach Wunsch möglich sind. Weiße bzw.silberne Farbpigmente haben sich allerdings insoweit bewährt, alsdaß siein Bezug auf einen dunkel gehaltenen Informationsaufdruck, zum Beispielin schwarz, den fürden Verbraucher am besten wahrnehmbaren Kontrast ausbilden. [0019] DieBeimengung von Farbpigmenten zum Klebstoff hat sich dabei gegenüber einerFarbgebung der Folie insofern als vorteilhaft herausgestellt, als daß eine herstellerseitigvereinfachte Handhabung erzielt wird und auch der Einsatz von standardmäßig angebotenenFolien möglichist. Zudem erlaubt die Zugabe von Farbpigmenten zum Klebstoff eineherstellerseitig leicht zu variierende Farbgebung, so daß beispielsweisein Abhängigkeitder Art, Größe und Beschaffenheitder mit dem Klingenschutz zu schützendenKlinge andersartige Farbpigmente zum Einsatz kommen können, sodaß derVerbraucher schon auf den ersten Blick erkennen kann, um welcheArt von Klinge und damit einhergehend um welche Art von Messer bzw.Schere oder dergleichen es sich bei der Verwendung eines entsprechendeingefärbten Klebstoffeshandelt. Dabei könnenunabhängigvon der Wahl der Farbgebung des Klebstoffes in vorteilhafter Weiseein- und dieselben Folien eingesetzt werden. [0020] Gemäß einemweiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß die Teilflächen eine über dasKlingenende hinausgehende Verlängerungaufweisen. Diese Verlängerungkann beispielsweise eine Lochung aufweisen und dient der Ausbildungeines klingenschutzintegrierten Aufhängers. Ohne daß es zusätzlicherHilfsmittel bedürfte,kann der auf diese Weise ausgebildete Klingenschutz zur hängenden Aufbewährung undLagerung des Messers, der Schere oder dergleichen genutzt werden.Zu diesem Zweck ist der Durchmesser der Lochung in vorteilhafterWeise auf den Durchmesser handelsüblich verwendeter Halte- bzw.Aufbewahrungselemente in Stangenform abgestimmt, so daß das mitdem erfindungsgemäßen Klingenschutzversehene Messer bzw. versehene Schere oder dergleichen auf einfacheWeise auf entsprechend ausgebildete Halte- bzw. Aufbewahrungsstangenaufgeschoben werden kann. [0021] WeitereVorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgendenBeschreibung anhand der Figuren. Dabei zeigen: [0022] 1 eine Draufsicht auf einAusführungsbeispielfür einenKlingenschutz vor der Verwendung; [0023] 2 eine beispielhafte Darstellungeiner Messerklinge; [0024] 3 eine Darstellung des aufdie Messerklinge aufgebrachten Klingenschutzes; [0025] 4 eine Darstellung gemäß 3 in einer Ansicht der zweitenOberfläche; [0026] 5 eine Draufsicht auf einweiteres Ausführungsbeispielfür einenKlingenschutz vor der Verwendung und [0027] 6 eine Darstellung des aufdie Messerklinge aufgebrachten Klingenschutzes gemäß 5. [0028] Inden Figuren sind gleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen. [0029] EinKlingenschutz 1 besteht aus einer Klebefolie aus Kunststoffoder aus Papier, die an einer Oberfläche vollflächig mit einem leicht lösbaren Haftkleberversehen ist. Der Klingenschutz 1 ist beispielsweise alsKunststoffetikett auf einem Lochrandträger angeordnet und somit mitLaserdruckern und dergleichen leicht bedruckbar. Durch das Bedruckenwerden zwei Teilflächen 3 und 4 gebildet,wobei die Teilfläche 3 mitInformationen 6 bedruckt ist, während die Teilfläche 4 alsdurchsichtige Teilflächeverblieben ist. Eine Teilfläche 3 istim gezeigten Ausführungsbeispielein Überstand 5 ausgebildet. [0030] EineMesserklinge 2 ist an einem Messergriff 10 angeordnetund hat in üblicherWeise eine Schneide 7, eine im wesentlichen gerade verlaufendeOberkante 8 und eine Spitze 9. [0031] Entlangder Trennkante zwischen den Teilflächen 3 und 4 wirdder Klingenschutz 1 gefaltet und die beiden Teilflächen 3 und 4 werdenjeweils auf eine der beiden Oberflächen der Messerklinge 2 aufgeklebt.Dabei werden die Bereiche der Teilflächen 3 und 4,die überdie Klinge herausstehen miteinander verklebt. Vorzugsweise wirddabei der Verklebungsbereich die Schneide 7 abdeckend angeordnet,währendentlang der im wesentlichen geraden Oberkante 8 auch diefreien Kanten des Klingenschutzes 1 verlaufen. Der Überstand 5 stehtleicht erfaßbaraus dem Verbund heraus und erleichtert somit ein Abziehen des Klingenschutzes 1 vonder Messerklinge 2. An einer Oberfläche ist die Teilfläche 3 mitden aufgedruckten Informationen 6 zu sehen, an der anderen Oberfläche istdurch die durchsichtige Teilfläche 4 die Messerklinge 2 vollständig betrachtbar. [0032] Durchdie Anordnung des Klingenschutzes 1 bleibt das Produktvollständigbetrachtbar und bewertbar, währenddie Messerklinge 2 gegen Verschmutzung und Bruch gesichertist und der Klingenschutz 1 einen Schutz für Personendarstellt. Durch Wahl einer entsprechenden Folie stellt der über die Klinge 2 hinausstehendeVerbundbereich zwischen den Teilflächen 3 und 4 einensteifen, unter normalen Umständennicht knickenden Bereich dar, so daß die Produktpräsentationin verkaufsfördernderWeise ein sehr ordentliches Erscheinungsbild bietet. [0033] Dasbeschriebene Ausführungsbeispieldient nur der Erläuterungund ist nicht beschränkend.Insbesondere kann die Flächenaufteilungvariiert werden. Die Teilflächenmüssennicht ganzflächigdurchsichtig oder ganzflächigbedruckt sein, sie müssen nichteinstöckigausgebildet sein und könnendarüber hinausbeispielsweise durch Perforationen oder dergleichen noch in Flächensegmenteunterteilt sein. [0034] Einalternatives Ausführungsbeispielist in den 5 und 6 dargestellt. Zu erkennenist hier ein erfindungsgemäßer Klingenschutz,der eine überdas Klingenende des Messer hinausgehende Verlängerung 11 aufweist.Versehen ist diese Verlängerung 11 bezüglich beiderTeilflächenmit einem Loch 12, das als Aufhänger zur Verwendung mit insbesondere stangenförmig ausgebildetenHalteelementen dient. Wie 6 entnommenwerden kann, liegen im aufgebrachten Zustand des Klingenschutzesdie in den Teilflächenjeweils ausgebildeten Löcher 12 deckungsgleich übereinander,so daß eindie Löcher 12 durchdringendesHalteelement der sicheren Aufhängungbeider Teilflächendes Klingenschutzes dient. Vom Klingenschutz getragen kann auf dieseWeise das in den Figuren dargestellte Messer auf einfache Weiseund ohne Verwendung zusätzlicherHilfsmittel in entsprechend ausgebildeten Verkaufsregalen aufgehangenwerden, was insbesondere mit Bezug auf eine ansehnliche Präsentationvon Vorteil ist. 1 Klingenschutz 2 Messerklinge 3 bedruckteFläche 4 durchsichtigeFläche 5 Überstand 6 Information 7 Schneide 8 Oberkante 9 Spitze 10 Griff 11 Verlängerung 12 Loch
权利要求:
Claims (10) [1] Vorrichtung zum Schutz einer Klinge eines Messers,einer Schere oder dergleichen, bestehend aus zwei einstückig miteinanderausgebildeten im wesentlichen kongruenten Teilflächen (3, 4),von denen wenigstens eine an einer Oberfläche im wesentlichen vollflächig miteinem Klebstoff versehen ist und welche die Klinge zwischen sichaufnehmend miteinander verklebbar sind, wobei die beiden Teilflächen entlangeiner mit einer Perforation versehenen Faltkante miteinander verbundensind und wenigstens eine der Teilflächen einen aus dem Kongruenzbereichherausstehenden Überstand(5) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebstoffein auf Basis von Acryl gebildeter Klebstoff ist und daß die Teilflächen ausFolie gebildet sind und aus Polypropylen bestehen. [2] Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,daß der Überstandklebstoffrei ausgebildet ist. [3] Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,daß derKlebstoff zumindest bezüglich einerTeilflächeFarbpigmente enthält. [4] Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,daß dieFarbpigmente weißeund/oder silberne Farbpigmente sind. [5] Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,daß dieTeilflächeneine überdas Klingenende hinausgehende Verlängerung aufweisen. [6] Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,daß dieVerlängerungeine Lochung aufweist. [7] Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,daß derKongruenzbereich im wesentlichen rechteckig ist. [8] Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,daß wenigstenseine der Teilflächen durchsichtigist. [9] Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,daß wenigstenseine der Teilflächen alsInformationsträgerausgestaltet ist. [10] Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,daß dieserin Form von endlos bedruckbaren Etiketten bedruckt und maschinellauf fertiggestellte Klingen aufgebracht werden kann.
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引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
2011-05-12| 8110| Request for examination paragraph 44| 2011-05-12| R012| Request for examination validly filed|Effective date: 20110219 | 2013-03-05| R016| Response to examination communication| 2016-08-31| R016| Response to examination communication| 2017-03-29| R120| Application withdrawn or ip right abandoned|
优先权:
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